Neue Handgepäckbestimmungen für alle Flüge, die in Ländern der EU starten sowie für Anschlussflüge ab Europa
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie
an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden
und
in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt
Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
(Gilt nicht für Codeshareflüge.)
Bitte informiert Euch unmittelbar vor Abflug über die aktuellen Bestimmungen, z.B. auf www.lufthansa.com, und berücksichtigt diese gesetzlichen Auflagen bereits bei der Reiseplanung. Reduziert das Handgepäck auf das Nötigste. Ihr leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Pünktlichkeit Eures Fluges.
(Quelle: Newsletter der Lufthansa vom 30.10.2006)
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
- Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
- Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte Zipper) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
- Je ein Beutel pro Person
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie
an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden
und
in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt
Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
(Gilt nicht für Codeshareflüge.)
Bitte informiert Euch unmittelbar vor Abflug über die aktuellen Bestimmungen, z.B. auf www.lufthansa.com, und berücksichtigt diese gesetzlichen Auflagen bereits bei der Reiseplanung. Reduziert das Handgepäck auf das Nötigste. Ihr leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Pünktlichkeit Eures Fluges.
(Quelle: Newsletter der Lufthansa vom 30.10.2006)
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