Ende der Linkfreiheit?

    • Ende der Linkfreiheit?

      Es könnte sein, dass wir in Kürze alle Links auf externe Webseiten von unseren Webseiten und Blogs entfernen müssen. Der EuGH hat ein Urteil gesprochen, das den Linksetzer mithaftbar macht für die Inhalte, auf die verlinkt werden sofern der Linksetzer Gewinnabsicht hat (sh. gamestar.de/hardware/news/internet/3302369/eugh_urteil.html). Da hierfür bereits das Schalten von jedweder Werbung ausreicht ist damit fast das gesamte Internet betroffen. Und da niemand täglich prüfen kann, ob alle externen Links auch auf Seiten mit lupenreinen Inhalten führen dürfte die nächste große Abmahnwelle bereits in Vorbereitung sein. Nicht nur deutsche Rechtsexperten sind entsetzt über diese weltfremde Rechtsauffassung. Ein weiteres Problem, was ich sehe, ist die Werbung selbst. Das sind auch Links zu externen Webseiten, und zwar undefinierte, die sich aus dem Inhalt der Seite, dem Surfverhalten des Betrachters und dem Angebot an werbeschaltenden Firmen ermittelt. Das wäre das Ende der Internetwerbung - wenn nicht sowieso des Internets wenn niemand mehr verlinken dürfte. Außerdem: jede Webseite enthält ja letztlich entweder geistiges Eigentum des Webmasters (Texte, Bilder) oder das von anderen Personen - ist also in jedem Fall urheberrechtlich geschützt. Weit ausgelegt wäre damit der Link hierauf als solcher eventuell schon ein Problem. Natürlích erst recht, sobald auch nur ein Bild oder eine Textpassage illegalerweise ohne entsprechende Kenntlichmachung oder Erlaubnis dort zu finden ist. Das wiederum könnte dazu führen, dass man (besonders in Deutschland) künftig für die Schaltung eines Links eine schriftliche Genehmigung des Webmasters der Zieladresse benötigt.

      Ich werde erstmal abwarten und schauen, wie sich das Urteil in der Praxis darstellt - in der stillen Hoffnung, dass man es geflissentlich ignoriert. Aber es zeigt sich hier wieder deutlich, dass nichts Gutes dabei herauskommt wenn Menschen über ein Thema (abschließend - der EuGH ist die höchste Instanz) urteilen sollen, von denen sie selbst vermutlich wenig Ahnung haben. Dann sind sie von Beratern abhängig, was in unserer mittlerweile fast weltweiten Lobbykratie natürlich nur dazu führt, dass kommerzielle Interessen Vorrang haben. In diesem Sinne einen schönen Sonntag...
      Stefan Kremer
      (Webmaster von Westküste USA, USA Reporter und Great-West)
    • Deine Sorgen kann ich einerseits nachvollziehen, andererseits scheint mir das Urteil nur auf Links anwendbar, bei denen der einzelne Link selbst mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt wird.

      Ich hab Dir mal die

      PRESSEMITTEILUNG Nr. 92/16 des Gerichtshof der Europäischen Union

      als PDF angehängt.

      Keep cool!
      Gruss
      Rolf
      Dateien
      • cp160092de.pdf

        (176,6 kB, 195 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Desert Drunk and Red Rock Crazy Stories aus dem amerikanischen Südwesten
    • Also ich weiß nicht recht. Das ist wieder alles so schwammig. "Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, stellt keine „öffentliche Wiedergabe“ dar, wenn dies ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis der
      Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke geschieht". Jetzt nehmen wir mal an, ich setze einen Link auf eine schöne Reiseblogwebseite. Dort ist aber, neben vielen redaktionell vom Betreiber verfassten Dingen, auch Bildmaterial in Verwendung, das einfach über google Bildersuche zusammengeklaubt ist. Das wäre also eine Webseite mit urheberrechtlich geschütztem Material, das ohne Erlaubnis veröffentlicht wurde (und davon haben die meisten Webseiten irgendwo irgendwas - Bilder, Buttons, Fonts, Textpassagen...). Da dies wohl allgemein so angenommen werden kann würde ich mich da schon mal nicht auf Unkenntnis verlassen wollen. Gewinnerzielungsabsicht habe ich schon, indem ich bei meiner Webseite Werbung schalte. Dann ist nämlich mein gesamtes Handeln auf der Webseite rechtlich als mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt zu betrachten. Damit wären doch alle Kriterien erfüllt - rein theoretisch. Fehlt halt nur ein Kläger. Und da käme die Abmahnmafia ins Spiel. Zugegeben, das ist alles Worst-Case Szenario. Aber so unvorhersehbar, wie die Rechtsprechung gerade bei so "modernen" Themen agiert, bleibt doch ein gewisses Unbehagen.

      In dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie sich die Rechtslage ändert, wenn ich die Links über URL-Shortener wie bit.ly verschlüssel. Dann ist doch der Shortener das Linkziel und man müsste die Problematik umgangen haben...? Mit dieser Argumentation müssten sich doch auch die ganzen "illegalen" Tauschbörsen rauswinden können, denn die verlinken ja nicht beispielsweise zur Videodatei des neuesten Kinofllms direkt sondern zu einem Filehoster oder einem vorgeschalteten Anonymisierungsdienst. Damit wäre doch der Link als solcher unkritisch, weil die Zielwebseite keine urheberrechtlich geschützten Werke direkt anbietet.
      Stefan Kremer
      (Webmaster von Westküste USA, USA Reporter und Great-West)