Uns betrifft es vorerst leider nicht - aber hier eine Info an alle die demnächst fliegen, entnommen der RN:
In Tickets für USA-Flüge nach Tippfehlern suchen
Rostock (dpa/tmn) USA-Reisende sollten ihre Flugunterlagen nach eventuellen Tippfehlern im Namen durchsuchen. Darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern mit Sitz in Rostock hin.
Immer wieder komme es vor, dass Touristen und Geschäftsreisende bei der Einreise in die Vereinigten Staaten Probleme haben, weil die Schreibweise im Flugschein und im Pass voneinander abweichen. Die Verbraucherschützer verweisen auf einen Fall, in dem der Name Gisela im Ticket fälschlich mit «ie» geschrieben worden war. Als die Urlauberin dies bemerkte, bat sie ihren Reiseveranstalter noch vor dem Abflug um eine Korrektur.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte das Unternehmen jedoch festgehalten, dass die Kunden die Richtigkeit der persönlichen Daten «unverzüglich» nach dem Erhalt der Unterlagen zu prüfen haben. Zunächst verlangte der Veranstalter eine Namensänderungsgebühr von 810 Euro. Diese habe er nach Gesprächen mit den Verbraucherschützern nur aus Kulanzgründen auf 30 Euro gesenkt.
Also Augen auf beim Prüfen der Unterlagen, damit man vor solchen Horrorszenarien verschont bleibt.
In Tickets für USA-Flüge nach Tippfehlern suchen
Rostock (dpa/tmn) USA-Reisende sollten ihre Flugunterlagen nach eventuellen Tippfehlern im Namen durchsuchen. Darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern mit Sitz in Rostock hin.
Immer wieder komme es vor, dass Touristen und Geschäftsreisende bei der Einreise in die Vereinigten Staaten Probleme haben, weil die Schreibweise im Flugschein und im Pass voneinander abweichen. Die Verbraucherschützer verweisen auf einen Fall, in dem der Name Gisela im Ticket fälschlich mit «ie» geschrieben worden war. Als die Urlauberin dies bemerkte, bat sie ihren Reiseveranstalter noch vor dem Abflug um eine Korrektur.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte das Unternehmen jedoch festgehalten, dass die Kunden die Richtigkeit der persönlichen Daten «unverzüglich» nach dem Erhalt der Unterlagen zu prüfen haben. Zunächst verlangte der Veranstalter eine Namensänderungsgebühr von 810 Euro. Diese habe er nach Gesprächen mit den Verbraucherschützern nur aus Kulanzgründen auf 30 Euro gesenkt.
Also Augen auf beim Prüfen der Unterlagen, damit man vor solchen Horrorszenarien verschont bleibt.
Und den Leuten die buchen den richtigen Namen sagen
Stefan Kremer